Vielfach werden die Begriffe Lohn und Gehalt synonym verwendet, was jedoch nicht immer korrekt ist. Gemeinsam haben die beiden Begriffe, dass es sich dabei um ein Arbeitsentgelt für eine nicht selbstständige Arbeit handelt. Umgangssprachlich werden die Begriffe zumeist nach der Art der Arbeit unterschieden. So wird der Lohn einem Arbeiter und das Gehalt einem Angestellten zugerechnet. Im Prinzip geht es bei der Entscheidung jedoch um die Art und den Umfang der Arbeitsleistung. Ein Gehalt wird zumeist in Form eines Monatsgehaltes bezahlt, wobei die Anzahl der Arbeitstage hier explizit keine Rolle spielt.
Dagegen kann der Lohn von der tatsächlich geleisteten Arbeit abhängen. Beispiele hierfür sind der Stundenlohn oder der Stücklohn. Für den Fall, dass der Lohn bzw. das Gehalt in einem Tarifvertrag geregelt ist, darf dieser nicht unter den festgelegten Beträgen liegen. Zudem kann das Einkommen noch durch weitere Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Schichtzulagen erhöht werden. Auch Sonderleistungen, die einem Arbeitgeber nicht in monetärer Form gewährt werden, zählen als Lohn oder Gehalt. Beispiele hierfür sind ein Firmenwagen, Tankgutscheine oder Mitarbeiterrabatte. Dies kann sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile bringen.