Wie berechne ich den Nettolohn?

Wie berechne ich den Nettolohn?Für alle Arbeitnehmer ist es in erster Linie stets interessant zu wissen, welcher Betrag am Ende des Monats netto und tatsächlich auf ihrem Konto landet. Der Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttolohn, abzüglich verschiedener Faktoren, wie Lohnsteuer, Sozialabgaben und Solidaritätszuschlag. Um den Nettolohn jedoch genau zu errechnen, ist es zunächst wichtig, den genauen Bruttolohn in Erfahrung zu bringen. Dieser kann beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag oder der Entgeltabrechnung entnommen werden. Der Bruttolohn selbst kann sich durch zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöhen und auch andere Zulagen, wie beispielsweise für Schichtarbeit oder besondere Tätigkeiten, können zu einer Erhöhung des Bruttoeinkommens führen. Allerdings sind diese teilweise von der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben befreit.

Die Abgaben berechnen

Steht der Bruttolohn fest, so gilt es, die verschiedenen Abzüge zu berechnen. Zunächst gehen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und, falls vorhanden, auch die Kirchensteuer ab. Diese Werte können beispielsweise mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums für Finanzen errechnet werden. Dazu lässt sich das Nettoeinkommen und die Abgaben auch mit der Lohn Gehalt Software von Lexware ermitteln. Zur Ermittlung wird hier das Geburtsjahr, die Lohnsteuerklasse sowie die Religionszugehörigkeit benötigt. Des Weiteren muss angegeben werden, ob bestimmte Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden. Dies ist beispielsweise für Kinder möglich. Nachdem die staatlichen Abgaben feststehen, geht es nun um die Errechnung der Sozialabgaben. Diese sind in die vier Bereiche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung gegliedert. Die Unfallversicherung ist ein weiterer Bereich, welcher jedoch komplett vom Arbeitnehmer übernommen wird. Der Prozentsatz des Arbeitnehmers für die Krankenversicherung liegt aktuell bei 8,45, für die Rentenversicherung bei 9,95, für die Arbeitslosenversicherung bei 1,4 und für die Pflegeversicherung bei 0,975 Prozent. Anhand der Prozentsätze lassen sich die Sozialabgaben vom vorhandenen Bruttoeinkommen berechnen und diese müssen dann nur noch vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Am Ende bleibt dann das Nettoeinkommens stehen. Eine Berechnung des Nettoeinkommens ist insbesondere interessant, wenn es um die Bewerbung auf eine neue Stelle geht. Der Arbeitgeber gibt dabei immer das mögliche Bruttoeinkommen an. Um auch unterwegs jederzeit das Nettoeinkommen berechnen zu können, gibt es mittlerweile auch spezielle Apps für das Smartphone.