Bestimmung der Entgelthöhe

Bestimmung der EntgelthöheNach dem in Deutschland geltenden Recht der Vertragsfreiheit kann das Arbeitsentgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur dann, sofern nicht per Gesetz oder Tarifvertrag ein bestimmter Mindestlohn festgelegt wurde. In diesem Fall darf kein darunter liegendes Arbeitsentgelt vereinbart werden. Für die Bestimmung des Arbeitsentgelts kann eine Vielzahl verschiedener Faktoren verantwortlich sein. Dies sind beispielsweise die benötigten Fachkenntnisse, die körperliche und psychische Belastung am Arbeitsplatz, die Verantwortung oder die Arbeitsbedingungen.

Für den Fall, dass ein vereinbartes Arbeitsentgelt weniger als 1/3 des für die jeweilige die jeweilige Tätigkeit üblichen beträgt, so zählt der Vertrag als sittenwidrig, was ihn automatisch nichtig macht. In früheren Zeiten war es zudem üblich, dass sich das Arbeitsentgelt von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern auch bei einer identischen Tätigkeit unterschieden hat. Dies ist jedoch aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht mehr erlaubt. Dennoch verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt immer noch 23 Prozent weniger als Männer. Dies wird auch als Gender Pay Gap bezeichnet und ist in zu zwei Dritteln auf unterschiedliche Tätigkeiten und Qualifikationen zurückzuführen. Bereinigt man die Berechnung um diesen Faktor, ergibt sich noch ein Unterschied von 8 Prozent.